Ehrungsordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Wartburgkreis,
Kreisteil Bad Salzungen e.V.

      Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 der Satzung und des Punktes 7 der Finanzrichtlinie des Kreisfeuerwehrverbandes Wartburgkreis,
      Kreisteil Bad Salzungen e.V. hat die Verbandsversammlung vom 12.05.2017 folgende Ehrungsordnung beschlossen.

    1.)     Verdienstvolle Kameraden der Alters- und Ehrenabteilungen der Mitgliedsvereine erhalten mit Vollendung des 70. Lebensjahres
              und alle weiteren 5 Jahre eine Ehrung.

      Die Ehrung besteht aus einer Glückwunschkarte des KFV und einer finanziellen Zuwendung aus Mitteln des Verbandes in Höhe von 12,50 €, welche dem Verein auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Die Anträge sind bis zum 31.12. eines jeden Jahres für das Folgejahr beim KFV schriftlich einzureichen.
      Nicht abgerufene Mittel durch die Vereine werden ohne eigenständigen Antrag automatisch dem Konto der Kreisjugendfeuerwehr gutgeschrieben.

    2.)     Zur Unterstützung der Jubiläumsfeiern der Mitgliedsvereine können folgende Geldzuwendungen auf Antrag gewährt werden.

      • 25- jähriges       25,00 €
      • 50- jähriges       50,00 €
      • 75- jähriges       75,00 €
      • 100- jähriges    100,00 €
      • 125- jähriges    125,00 €
      • 150- jähriges    150,00 €
      • 175- jähriges    175,00 €
      • 200- jähriges    200,00 €

      Der Zuwendungsantrag ist bis spätestens 31.Januar des jeweiligen Jahres an den Vorstand des KFV zu stellen.
      Dem Antrag sind die Gründungsunterlagen der jeweiligen Feuerwehr beizufügen.

      3.)    Durch den Vorstand können Präsente zu sonstigen besonderen Anlässen im Wert von bis zu 50,00 € überreicht werden.

        Kaufmann
        Kreisvorsitzender

Kontakt

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Andreas Kaufmann
Kreisfeuerwehrverband Wartburgkreis
Kreisteil Bad Salzungen e.V.
Oberalba 23
36466 Dermbach

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(+49) 177-5984904

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